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Acerca de
© Sportograf.com
AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Teilnahme an der Veranstaltung „Krone Erzberg Adventure Days“
A. Gültigkeitsbereich
Von der Gültigkeit nachstehend angeführter AGBs sind alle Teilnehmer/innen an der Veranstaltung „Krone Erzberg Adven-ture Days“ 2024 umfasst.
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand 8700 Leoben.
B. Teilnahmebedingungen & Haftungsfreizeichnung
i. Ich versichere, dass meine, im Zuge der Anmeldung angegebenen, Daten richtig sind. Hinweis lt. Datenschutzge-setz: Ihre Daten werden maschinell gespeichert. Weitere Informationen dazu, wie wir mit Ihren Daten umgehen,finden Sie unter www.erzbergsport.at/datenschutz.
ii. Ich werde meine Startnummer an keine andere Person weitergeben und werde diese für die Dauer des Bewerbsaus Sicherheitsgründen sichtbar am Körper tragen. Mir ist bekannt, dass ich disqualifiziert werde, wenn ich die of-fizielle Startnummer in irgendeiner Weise verändere, insbesondere den Werbeeindruck unsichtbar oder unkennt-lich mache. Ich anerkenne, dass sich der Veranstalter das Recht vorbehält, mich bei nachgewiesenem Verstoß ge-gen obige Verpflichtungen von der Veranstaltung auszuschließen. Bei Weitergabe der Startnummer an Dritte be-hält sich der Veranstalter das Recht vor, eine Strafgebühr in Höhe von €250,- einzuheben. Anmerkung: Es bestehtdie Möglichkeit eines gebührenpflichtigen Übertrags der eigenen Anmeldung auf eine andere Person. Dies hat je-doch zwingend schriftlich und in Absprache mit dem Veranstalter (info@erzbergsport.at) zu erfolgen. Ein Über-trag ist ausnahmslos nur dann gültig, wenn dieser vom Veranstalter schriftlich bestätigt wurde (z.B. durch Zusen-dung einer neuen Anmeldebestätigung an den neuen Teilnehmer/die neue Teilnehmerin).
iii. Ich nehme freiwillig und auf eigene Verantwortung an der oben genannten Veranstaltung teil. Der Veranstalterübernimmt keinerlei Haftung für jedwede Schäden, die mir im Rahmen meiner Teilnahme entstehen. Von diesem Haftungsausschluss ausgenommen sind Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Veranstalters, seiner Mitarbei-ter/innen sowie Erfüllungsgehilfen und -innen. Des Weiteren übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung fürSchäden, die einem Teilnehmer/einer Teilnehmerin aus dem Verhalten eines anderen Teilnehmers/einer anderenTeilnehmerin oder Zuschauers/Zuschauerin entstehen. Durch die Zustimmung zu dieser Erklärung wird ausdrück-lich für alle im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung „Krone Erzberg Adventure Days“ erlitte-nen Unfälle oder Schäden, insbesondere im Rahmen der jeweiligen Rennen, auf jedes Recht des Vorgehens oderRückgriffs gegen den Veranstalter, dessen Erfüllungsgehilfen und -innen und den Geländebesitzer VA ErzbergGmbH sowie den Medien- und Namenspartner Krone-Verlag GmbH & Co Vermögensverwaltung KG verzichtet, so-fern der Unfall oder der Schaden nicht nachweislich auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
iv. Mir ist bewusst, dass eine Teilnahme an oben genannter Veranstaltung trotz der vom Veranstalter getroffenenSicherheitsvorkehrungen aufgrund der schwierigen Streckenverhältnisse auf dem Terrain (subalpine Zone im akti-ven Bergbaugebiet) mit erhöhtem Risiko für den Teilnehmer/die Teilnehmerin verbunden ist. Mir ist weiterbewusst, dass die damit verbundenen Risiken nicht mit jenen anderer spezifischer Sportveranstaltungen (z.B.Straßenrennen) vergleichbar sind.
v. Mit Bestätigung meiner Anmeldung erkläre ich, dass ich mir dieses erhöhten Risikos bewusst bin und meine kör-perlichen Voraussetzungen, u.a. meine Kondition, jedenfalls ausreichen, um eine gefahrlose Teilnahme an derSportveranstaltung zu gewährleisten. Dabei bin ich mir bewusst, dass die Veranstaltung im Hochsommer (Juli)stattfindet und gegebenenfalls auch mit hohen Temperaturen (> 30 Grad Celsius) zu rechnen ist. Ich werde injedem Fall mein Verhalten den örtlichen Gegebenheiten, den Anweisungen des Veranstalters bzw. seinerGehilf/innen, vor allem aber meinen eigenen Fähigkeiten und meiner gesundheitlichen Verfassung entsprechend anpassen. Im Besonderen gilt dies für die Hindernisse im Rahmen des Erzberg Dirtrun, die vom Teilnehmer/vonder Teilnehmerin zur Vermeidung von Unfällen jederzeit ausgelassen werden dürfen.
vi. Ich erkläre mit meiner Anmeldung, die allgemeinen Empfehlungen, welche auf der Website des Veranstalters zufinden sind, gelesen zu haben, mit diesen einverstanden zu sein und diese als Teilnahmebedingungen anzuerken-nen. Die gilt insbesondere für die jeweiligen bewerbsspezifischen Informationen zur Teilnahme – zu finden aufder jeweiligen Bewerbsseite auf www.erzbergsport.at – sowie für die ausgeschriebene Geländeordnung – zu finden unter
www.erzbergsport.at/gelaendeordnung. Sollten Teile dieser allgemeinen Bestimmungen oder dieser Erklärungen nichtig sein oder aufgehoben werden, so berührt dies nicht die übrigen Teile derselben.
vii. Organisatorische Anweisungen werden den Teilnehmer/innen vor Beginn der Veranstaltung per E-Mail bzw. un-mittelbar vor Ort über Tondurchsagen bekannt gegeben. Den Anweisungen des Veranstalters sowie seiner Ge-hilf/innen, der Funktionäre und Funktionärinnen sowie sonstigen mit der Rennleitung betrauten Personen ist un-ter allen Umständen Folge zu leisten. Ich werde sämtliche Sicherheitsvorschriften, wie etwa die Pflicht, die mar-kierte Rennstrecke unter keinen Umständen zu verlassen, und das Veranstaltungsgelände ausschließlich mit ge-eigneter Bekleidung und geeignetem Schuhwerk entsprechend den schriftlichen Empfehlungen des Veranstalters zu betreten, strikt einhalten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stö-ren oder die Sicherheit des Teilnehmers/der Teilnehmerin selbst oder der übrigen Teilnehmer/innen gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des/der Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen. Ich verpflichte mich, auch meine Begleitpersonen über die Sicher-heitsvorschriften und allgemeinen Regeln zu informieren.
viii. Ich bin damit einverstanden, dass die in meiner Anmeldung genannten Daten, die von mir im Zusammenhang mit meiner Teilnahme gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Werbung, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen sowie Online (Website, Social Media, …) etc. - ohne Vergütungsansprüche meinerseits genutzt werden dürfen.
ix. Auf unserer Veranstaltung wird die Sportograf GmbH Et Co. KG (web: www.sportograf.com) als Medienpartner und exklusiver Fotodienstleister eingesetzt. Wenn Sie an einer Veranstaltung teilnehmen, bei der Sportograf (im Folgenden: „wir“) als exklusiver Fotodienst vom Veranstalter beauftragt wurden, erheben wir ggf. Video- oder Bildmaterial, auf dem Sie persönlich, ggf. mit Ihrer Teilnehmernummer der Veranstaltung (z.B. Startnummer), zu erkennen sind. Wir nutzen die bei den Sportveranstaltungen erhobenen Daten um unsere Verpflichtung als Foto-dienstleister aus dem zugrunde liegenden Vertrag mit dem Veranstalter zu erfüllen sowie in unserem eigenen wirtschaftlichen Interesse, um Fotos oder Videos der Veranstaltung an die sich interessierenden Teilnehmer über unsere Website www.sportograf.acom zu vermarkten. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Bereich Ver-anstaltungsfotografie können wir festhalten, dass die Teilnehmer der Sportveranstaltungen zum einen transpa-rent darüber aufgeklärt werden, dass Sportograf als exklusiver Fotodienstleister eingesetzt wird und das zum an-deren jeder Teilnehmer einer solchen Veranstaltung damit rechnen muss, dass der Veranstalter bzw. dessen Ko-operationspartner Fotos solcher Events als Erinnerungen bzw. Souvenirs vermarktet. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Zur Erfassung der entsprechenden Fotos setzen wir ausschließlich Fotografen ein, die wir datenschutzrechtlich nach der EU-Datenschutzgrundverordnung verpflichtet haben. Rechtsgrundlage sind unsere vorgenannten berechtigten Interessen nach Art. 6 Abs. 1 lit. F DSGVO. Sie können gegen diese Verarbeitung Wi-derspruch einlegen. Näheres zum Umgang mit diesen personenbezogenen Daten und zu ihrem Widerspruchrecht finden Sie in der Datenschutzerklärung auf https://www.sportograf.com/privacy.
C. Organisatorisches
i. Der Bewerb findet bei jeder Witterung statt.
ii. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung wegen unvorhersehbarer veranstaltungsgefährden-der Ereignisse und externen Einflüssen wie, z.B. schwere Unwetter/Gewittergefahr, höhere Gewalt, Terror usw., unmittelbar vor der Veranstaltung zu verschieben, abzusagen bzw. während der Veranstaltung abzubrechen. Ge-ringfügige Verschiebungen, das sind Verschiebungen, die den ursprünglichen Veranstaltungstermin betreffen und sich im Rahmen von +/- vier (4) Stunden zur ursprünglich gebuchten Zeit bewegen, begründen kein Anrecht auf Rückerstattung und/oder Gutschrift des einbezahlten Nenngeldes. Muss die Veranstaltung aufgrund allfälliger Force Majeure-Umstände entweder (kurzfristig) abgesagt oder abgebrochen werden, werden die einbezahlten Nenngelder nicht rückerstattet und/oder gutgeschrieben.
iii. Muss die Veranstaltung aufgrund gesundheitsgefährdender Umstände, u.a. bedingt durch COVID-19 (Coronavirus) oder andere vergleichbare Epidemien/Pandemien, und den damit verbundenen gesetzlichen Regelungen und Auf-lagen bzw. behördlichen Veranstaltungsverboten (kurzfristig) abgesagt oder gravierend verschoben werden, hat der Teilnehmer/die Teilnehmerin Anrecht auf eine Gutschrift über das bezahlte Nenngeld inkl. gebuchter Zusatz-leistungen (Leihchip; Anmerkung: eine Nenngeldversicherung, die ggf. über externe Partner gebucht wurde, kann nicht rückerstattet werden bzw. kann im Rahmen der Gutschrift nicht berücksichtigt werden). Geringfügige Ver-schiebungen, das sind Verschiebungen, die den ursprünglichen Veranstaltungstermin betreffen und sich im Rah-men von +/- vier (4) Stunden zur ursprünglich gebuchten Zeit bewegen, begründen kein Anrecht auf Rückerstat-tung und/oder Gutschrift des einbezahlten Nenngeldes. Eine gravierende Verschiebung ist dann gegeben, wenn der gebuchte Bewerb auf einen anderen Tag verschoben wird bzw. die zeitliche Verschiebung zur ursprünglich gebuchten Zeit größer als +/- vier (4) Stunden ist. Es gelten die gesetzlichen Regelungen (siehe dazu Bundesgesetz zur Sicherung des Kunst-, Kultur- und Sportlebens vor weiteren Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz, KuKuSpoSiG, BGBl. I Nr. 40/2020). Gekaufte Produkte (T-Shirts) werden ge-meinsam mit dem gebuchten Teilnahmepaket im Rahmen der Gutschrift berücksichtigt und können in den Folge-jahren ausgelöst werden. Auf Wunsch kann auch ein Postversand erfolgen. Die Versandspesen sind vom Teilneh-mer/von der Teilnehmerin selbst zu tragen.
iv. Für die Kleiderabgabe wird seitens des Veranstalters keine Haftung übernommen. Nicht abgeholte Garderobebeu-tel werden bis maximal drei Wochen nach der Veranstaltung aufbewahrt und können in diesem Zeitraum bei der Firma TIQA, Fischergasse 12, A-8700 Leoben, unter Vorlage der Startnummer bzw. Vorlage eines Lichtbildausweises abgeholt werden. Nach Ablauf dieser Frist werden die verbleibenden Garderobebeutel entsorgt. Eine Nach-sendung per Post ist auf Anfrage möglich, muss jedoch auf eigene Kosten erfolgen.
v. Zur Startnummernabholung sind folgende Dokumente mitzubringen:
• Amtlicher Lichtbildausweis
• Anmeldebestätigung (ausgedruckt oder digital am Mobiltelefon)
Teilnehmer/innen, die zum Zeitpunkt des Bewerbs das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen über-dies eine unterschriebene Einverständniserklärung einer erziehungsberechtigten Person bei der Startnummern-ausgabe abgeben.
Wenn ein/e Teilnehmer/in eine andere Person mit der Abholung der Startnummer(n) beauftragt, muss diese Per-son die genannten Dokumente des/der angemeldeten Teilnehmer/innen vorlegen können.
vi. Bei Verhinderung jeglicher Art bzw. Nichtteilnahme ist ein Rücktritt von der Anmeldung nicht möglich und es be-steht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Gutschrift der Nenngebühr.
vii. Eine Umbuchung auf eine/n andere/n Teilnehmer/in, der/die die geforderten Bedingungen erfüllt, bzw. eine Um-buchung auf einen anderen Bewerb ist bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung möglich. Für eine Umbu-chung/Änderung fallen Kosten in Höhe von EUR 10,- an. Die Umbuchung ist erst wirksam mit Einlangen des Um-buchungsbetrages am Konto des Veranstalters. Die Umbuchung inklusive der persönlichen Daten des neuen Teil-nehmers sind dem Veranstalter per E-Mail (info@erzbergsport.at) bekannt zu geben.
Die Bestätigung/Anerkennung der AGBs im Rahmen der Online-Anmeldung bzw. Nachnennung vor Ort ist Voraussetzung für die Teilnahme an den Bewerben im Rahmen der „Krone Erzberg Adventure Days“. Sollte sich der/die Teilnehmer/in weigern, diese Bestimmungen als Teilnahmebedingungen anzuerkennen, ist eine Teilnahme an der Veranstaltung nicht möglich. Es besteht in diesem Fall auch rückwirkend kein Anrecht auf Rückvergütung des Nenngeldes.
Der Erzberg ist grundsätzlich bergpolizeilich gesperrtes und aktives Bergbaugebiet, an dem 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche und 365 Tage im Jahr abgebaut wird. Der Zutritt/die Zufahrt zum Erzberg ist ausschließlich an den Ver-anstaltungstagen und für die Dauer der Bewerbe (inkl. Siegerehrung) erlaubt. Das Aufenthaltsrecht am Berg ist auf das ausgewiesene Veranstaltungsareal beschränkt und dieses darf unter keinen Umständen verlassen werden. Der Rück-transport vom Berg (Gipfelbereich) erfolgt mittels vom Veranstalter bereit gestellter Shuttle-Busse. Der eigenmächtige Rückmarsch zu Fuß ist ausnahmslos nicht gestattet. Eigenmächtiges Betreten oder Befahren des Geländes außerhalb der Veranstaltungszeiten ist bergpolizeilich strengstens verboten. Bei Zuwiderhandeln wird ausnahmslos eine Besitzstö-rungsklage eingebracht und Anzeige erstattet!
Die oben angeführten Sicherheitsinformationen sowie Teilnahmebedingungen wurden gelesen, vollinhaltlich verstanden und werden uneingeschränkt zur Kenntnis genommen.
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